Was geschieht wenn kein Vertrag zwischen der SWB als Messstellenbetreiber und dem Lieferanten oder dem Anschlussnutzer zustande kommt?

Ein Messstellenvertrag zwischen der SWB und dem Anschlussnutzer kommt auch durch die Entnahme von Elektrizität aus dem Netz der allgemeinen Versorgung zu den auf der Homepage des SWB veröffentlichten Bedingungen zustande.

Zuletzt aktualisiert am 30.01.2018 von SW Bernburg | T. Göbler.

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