Welchen Entgelt darf der grundzuständige Messstellenbetreiber für eine moderne Messeinrichtung erheben?

Für Einbau, Ablesung, Betrieb, Wartung und Ausbau von modernen Messeinrichtungen wurde vom Gesetzgeber eine Preisobergrenzen von 20,00 Euro jährlich (inklusive Mehrwertsteuer) festgelegt.

Zuletzt aktualisiert am 26.01.2018 von SW Bernburg | T. Göbler.

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