Wer übernimmt die Plausibilisierung und die Ersatzwertbildung?

Die Plausibilisierung und die Ersatzwertbildung für den Interimszeitraum bis Ende 2019 obliegen dem Messstellenbetreiber.

Zuletzt aktualisiert am 26.01.2018 von SW Bernburg | T. Göbler.

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