Informationen zu Messeinrichtungen

Allgemeine Informationen ...

Die Stadtwerke Bernburg GmbH ist als grundzuständiger Messstellenbetreiber verpflichtet, Messstellen mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen auszustatten.

Alle Messstellen, die nach dem Messstellenbetriebsgesetz nicht mit einem intelligenten Messsystem auszustatten sind, erhalten mindestens eine moderne Messeinrichtung. Bei Neubauten und Gebäuden mit größeren Renovierungen erfolgt der Einbau der modernen Messeinrichtung bis zur Fertigstellung des Gebäudes und bei allen anderen Messstellen erfolgt die Ausstattung mit modernen Messeinrichtungen bis zum Jahr 2032.

Umfang der Ausstattung von Messstellen

Im Netzgebiet betroffen sind nach derzeitigem Stand:

ca. 25.000 Zähler zum Umbau auf moderne Messeinrichtungen und
ca. 1.800 Zähler zum Umbau auf intelligente Messsysteme

Die Ausstattung mit intelligenten Messsystemen beginnt, sobald mindestens drei voneinander unabhängige Hersteller intelligente Messsysteme nach den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes am Markt anbieten und das Bundesamt für Informationstechnik dies auf seiner Internetseite veröffentlicht.

Genaue Informationen zur Ausstattungspflicht sind im § 29 MsbG zu finden.

moderne Messeinrichtung ...

Moderne Messeinrichtungen spiegeln Informationen über den tatsächlichen Stromverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit wieder.

Sie unterscheiden sich von intelligenten Messsystemen dadurch, dass sie über keine Kommunikationseinheit verfügen und damit folglich keine Messwerte (Daten) an die Marktpartner übertragen werden.

Neben dem für die Stromrechnung relevanten Zählerstand können dort historische tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte jeweils für die letzten 24 Monate angezeigt werden.

Sobald die modernen Messeinrichtungen verfügbar sind, erhalten Sie hier weitere Informationen zu den Funktionen und zur Bedienung.

intelligentes Messsystem ...

Intelligente Messsysteme bestehen aus einem digitalen Stromzähler und einer Kommunikationseinheit (Smart-Meter-Gateway). Wesentlicher Unterschied zur herkömmlichen Zähltechnik ist die Kommunikationseinheit. Sie ermöglicht es, auch wichtige Netzdaten zu erfassen. Die Daten werden über eine gesicherte Datenverbindung verschlüsselt übertragen. Dabei sind die Mindestanforderungen an intelligente Messsysteme und an das Smart-Meter-Gateway zu erfüllen.

Sobald intelligente Messsysteme verfügbar sind, erhalten Sie hier weitere Informationen zu den Funktionen und zur Bedienung.

Folgende Messstellen sind mit intelligenten Messsystemen auszustatten:

  • von Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh
  • von Letztverbrauchern mit einer Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes
  • von Betreibern von Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung größer 7 kW

 

Folgende Messstellen können mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden:

  • von Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch bis 6.000 kWh
  • von Betreibern von Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung bis einschließlich 7 kW