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03471 32 16 16Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Geltungsbereich
Stand: 26. September 2026
Rechtsgrundlagen
Die Stadtwerke Bernburg GmbH ist eine öffentliche Stelle im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes Sachsen-Anhalt. Sie arbeitet daran, ihre Website und ihre mobilen und webbasierten Anwendungen im Einklang mit § 16a und § 16b des Behindertengleichstellungsgesetzes Sachsen-Anhalt, § 11 der Behindertengleichstellungsverordnung Sachsen-Anhalt und der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Soweit über die Website Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher angeboten oder erbracht werden, gelten ergänzend das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Maßgeblich sind insbesondere § 14 BFSG in Verbindung mit § 3 BFSG, Anlage 3 BFSG sowie §§ 12 und 19 BFSGV.
Für die technische Bewertung werden der jeweils geltende Stand der Technik und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.2.1, herangezogen. Die darin für Webseiten enthaltenen Anforderungen beziehen die einschlägigen Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines ein.
Beschreibung der Dienstleistungen
Die Stadtwerke Bernburg GmbH versorgt Privat- und Geschäftskunden mit Strom, Erdgas und weiteren energienahen Leistungen. Zum Angebot gehören unter anderem Fernwärme, Wärmecontracting, Mieterstrom, Angebote zur Stromerzeugung, Elektromobilität und weitere Dienstleistungen rund um Energieversorgung und Kundenservice.
Über die Website und die damit verbundenen Online-Anwendungen können Verbraucher insbesondere:
- Informationen zu Produkten, Tarifen, Preisen und Vertragsbedingungen abrufen,
- Tarife auswählen und, soweit angeboten, Verträge online abschließen, widerrufen oder kündigen,
- ein Kundenkonto nutzen und Vertrags- oder Verbrauchsdaten verwalten,
- Zählerstände übermitteln, Abschläge ändern und Umzüge mitteilen,
- Formulare und Vertragsunterlagen abrufen sowie
- Kontakt aufnehmen und Störungen oder Barrieren melden.
Die für einen Vertrag wesentlichen Eigenschaften, Preise, Laufzeiten, Zahlungsbedingungen und sonstigen Vertragsbedingungen werden auf den jeweiligen Produktseiten, in den Preisblättern, Vertragsunterlagen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitgestellt.
Verbraucherinformationen
| Angabe | Information |
|---|---|
| Anbieter | Stadtwerke Bernburg GmbH |
| Sitz | Mühlstraße 14, 06406 Bernburg (Saale) |
| Kundenservice | Karlsplatz 22, 06406 Bernburg (Saale) |
| Telefon | 03471 377 82 82 |
| Kostenlose Hotline | 0800 5891747 |
| info@stadtwerke-bernburg.de | |
| Register | Amtsgericht Stendal, HRB 11008 |
| Umsatzsteuer-ID | DE 139885112 |
Weitere Unternehmensangaben stehen im Impressum. Die jeweils geltenden Preise, Leistungsbedingungen, Vertragslaufzeiten und Zahlungsbedingungen finden Sie bei dem ausgewählten Produkt und in den zugehörigen Vertragsunterlagen.
Anforderungen an die Barrierefreiheit
Webseiten und Online-Anwendungen müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet sein. Informationen über die Funktionsweise der Dienstleistungen müssen auffindbar und verständlich sein. Sie müssen in Textformaten bereitgestellt werden, die sich für alternative Darstellungen und assistive Technologien eignen.
Identifizierungs-, Authentifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen müssen ebenfalls wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Unterstützungsangebote und der Kundenservice sollen Informationen zur Barrierefreiheit über zugängliche Kommunikationswege bereitstellen.
Umsetzung der Anforderungen
Die Stadtwerke Bernburg GmbH hat unter anderem folgende Maßnahmen umgesetzt:
- Sprunglinks ermöglichen das Überspringen wiederkehrender Navigationselemente.
- Die Seitensprache ist technisch als Deutsch ausgezeichnet.
- Inhalte sind grundsätzlich mit Überschriften gegliedert und können über Browserfunktionen vergrößert werden.
- Bilder werden in der Regel mit Alternativtexten oder als dekorative Bilder ohne inhaltliche Beschreibung eingebunden.
- Neue Videos werden seit November 2024 grundsätzlich mit qualifizierten Untertiteln veröffentlicht.
- Für Rückmeldungen zur Barrierefreiheit steht ein eigenes Meldeformular zur Verfügung.
- Zusätzliche Kontaktmöglichkeiten bestehen per Telefon, E-Mail, Post und Deutscher Gebärdensprache.
Stand der Vereinbarkeit
Die Website und die zugehörigen Online-Dienstleistungen sind wegen der nachfolgend beschriebenen Unvereinbarkeiten teilweise mit den geltenden Anforderungen vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte und Funktionen
Videos und zeitbasierte Medien
Bei einzelnen älteren Videos fehlen synchronisierte Untertitel, Audiodeskriptionen oder vollständige Textalternativen. Für Videos ohne Ton ist nicht immer eine gleichwertige textliche oder auditive Alternative vorhanden. Teilweise finden sich die wesentlichen Informationen an anderer Stelle der Website. Für dauerhaft verfügbare ältere Videos werden geeignete Alternativen schrittweise ergänzt.
Betroffen sind insbesondere EN 301 549, Anforderungen 9.1.2.2 und 9.1.2.3.
PDF Dokumente
Einzelne ältere PDF-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei. Es können unter anderem eine vollständige Tag-Struktur, eine korrekte Lesereihenfolge, aussagekräftige Dokumenteigenschaften, Alternativtexte oder für Screenreader geeignete Tabellenstrukturen fehlen. Häufig benötigte und für laufende Vertrags- oder Verwaltungsprozesse relevante Dokumente werden vorrangig überarbeitet. Auf Anfrage stellt die Stadtwerke Bernburg GmbH die enthaltenen Informationen soweit möglich in einem zugänglichen Format bereit.
Betroffen sind insbesondere EN 301 549, Abschnitt 10, sowie die darin referenzierten Anforderungen an Dokumente.
Formulare und Eingabefelder
Bei einzelnen Formularen sind sichtbare Beschriftungen noch nicht vollständig programmatisch mit den zugehörigen Eingabefeldern verknüpft. Dies kann die Bedienung mit Screenreadern erschweren. Fehlerhinweise und Pflichtfeldangaben sind nicht in allen Formularen gleich gut zugänglich. Die Formulare werden im Rahmen der technischen Weiterentwicklung überprüft und angepasst.
Betroffen sind insbesondere EN 301 549, Anforderungen 9.1.3.1, 9.3.3.1, 9.3.3.2 und 9.4.1.2.
Eingebettete und externe Inhalte
Einzelne eingebettete Inhalte besitzen noch keine ausreichend aussagekräftige technische Bezeichnung. Bei verlinkten oder eingebetteten Anwendungen von Drittanbietern kann die Stadtwerke Bernburg GmbH die technische Barrierefreiheit nicht in jedem Fall unmittelbar beeinflussen. Soweit diese Inhalte zur Erbringung einer eigenen Dienstleistung erforderlich sind, werden festgestellte Barrieren gegenüber den verantwortlichen Anbietern adressiert und bei der weiteren Bereitstellung berücksichtigt.
Betroffen sind insbesondere EN 301 549, Anforderungen 9.1.1.1 und 9.4.1.2.
Seitenstruktur und Linkbezeichnungen
Auf einzelnen Seiten ist die Überschriftenhierarchie nicht durchgehend eindeutig. Vereinzelt können Linkbezeichnungen ohne den umgebenden Kontext nicht ausreichend aussagekräftig sein. Diese Punkte werden im Zuge der redaktionellen und technischen Pflege korrigiert.
Betroffen sind insbesondere EN 301 549, Anforderungen 9.1.3.1 und 9.2.4.4.
Ausnahmen und unverhältnismäßige Belastung
Für die in dieser Erklärung genannten Barrieren wird derzeit keine Ausnahme wegen unverhältnismäßiger Belastung nach § 16a Absatz 4 BGG LSA oder § 17 BFSG geltend gemacht. Ebenso wird keine Ausnahme wegen einer grundlegenden Veränderung nach § 16 BFSG in Anspruch genommen.
Barrieren melden und Informationen anfordern
Wenn Ihnen Barrieren auffallen oder Sie Informationen in einem zugänglichen Format benötigen, teilen Sie uns dies bitte mit. Nutzen Sie dafür vorzugsweise das Feedbackformular zur Barrierefreiheit:
Feedbackformular Barriere melden
Sie können uns außerdem über folgende Wege erreichen:
- Stadtwerke Bernburg GmbH, Kundencenter, Karlsplatz 22, 06406 Bernburg (Saale)
- Telefon: 03471 377 82 82
- E-Mail: info@stadtwerke-bernburg.de
Eine Kontaktaufnahme in Deutscher Gebärdensprache ist über das Gebärdentelefon möglich.
Die Stadtwerke Bernburg GmbH beantwortet Rückmeldungen zur Barrierefreiheit grundsätzlich innerhalb eines Monats.
Durchsetzungsverfahren nach dem BGG LSA
Wenn Sie innerhalb eines Monats keine Antwort erhalten haben oder mit der Antwort nicht zufrieden sind, können Sie sich an die Ombudsstelle des Landes Sachsen-Anhalt nach § 16d BGG LSA wenden. Die Ombudsstelle versucht, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Das Verfahren ist kostenlos.
Ombudsstelle des Landes Sachsen-Anhalt bei der Landesfachstelle für Barrierefreiheit.
Marktüberwachung nach dem BFSG
Für die Überwachung der vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erfassten Produkte und Dienstleistungen ist folgende Behörde zuständig:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, Anstalt öffentlichen Rechts
Carl-Miller-Straße 6
39112 Magdeburg
Telefon: +49 391 289 230 23
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
Erstellung und Überprüfung
Diese Erklärung wurde am 16. Juni 2025 auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt. Sie wurde am 26. September 2026 redaktionell und rechtlich überarbeitet. Die technische Fortschreibung beruht auf der Selbstbewertung aus Juni 2025 und einer ergänzenden technischen Stichprobe vom 26. September 2026. Die Stichprobe ersetzt keine vollständige Prüfung sämtlicher Seiten, Dokumente und Online-Anwendungen.
Die Erklärung wird mindestens einmal jährlich sowie nach wesentlichen technischen, inhaltlichen oder rechtlichen Änderungen überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Die nächste regelmäßige Überprüfung erfolgt spätestens im September 2027.